Ulm, 04.04.2022. Die Gläubiger der J. Nickert GmbH erhielten im ersten Quartal 2022 die abschließende Quotenauszahlung auf ihre Forderungen. Die Gesamtquote betrug über 94%.
Gute Nachricht für die Gläubiger im Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. Nickert GmbH. Im ersten Quartal 2022 erhielten diese die abschließende Ausschüttung auf ihre anerkannten Forderungen. Insgesamt konnte der Ulmer Sanierungsexperte und Insolvenzverwalter Tobias Sorg eine weit überdurchschnittliche Quote von über 94 % an die Gläubiger auszahlen.
Das Neu-Ulmer Druck- und Verpackungsunternehmen J. Nickert GmbH musste Mitte 2014 Insolvenzantrag stellen, nachdem das Unternehmen den stetigen Umsatzrückgang durch Kosteneinsparungsmaßnahmen nicht mehr ausgleichen konnte. Die Druckbranche befindet sich bereits seit Jahren massiven strukturellen Veränderungen unterworfen und ist hart umkämpft.
Das sehr gute Ergebnis für die Gläubiger begründet sich auch in der rechtzeitigen Insolvenzantragsstellung der Geschäftsführerin. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung waren weder Löhne noch Sozialversicherungsbeiträge rückständig. Dadurch war es möglich, den Geschäftsbetrieb zunächst ohne Einschränkungen aufrechtzuerhalten und einen geordneten Investorenprozess zu starten. Dieser führte zum Verkauf des umsatzstärksten Teilbereiches Medienbooks- und Systemverpackungen an einen Augsburger Mitbewerber. Sämtlichen Mitarbeitern der übernommenen Sparte wurde der Wechsel an den Stammsitz nach Augsburg angeboten. Den Mitarbeitern, die keine Wechselbereitschaft hatten sowie den Mitarbeitern der nicht übernommenen Sparten, wurde der Wechsel in eine Transfergesellschaft ermöglicht.
„Das sehr gute Ergebnis für die Gläubiger freut mich natürlich sehr. Eine Quote von über 94% ist außergewöhnlich. Noch mehr freut mich jedoch, dass uns eine sehr gute und sozialverträgliche Lösung für die Mitarbeiter geglückt ist. Die Möglichkeit zur Etablierung einer Transfergesellschaft ist bei Unternehmen dieser Größenordnung sehr selten“, betont Tobias Sorg.
In den kommenden Wochen wird mit dem Aufhebungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts gerechnet. Danach ist das Insolvenzverfahren dann vollständig abgeschlossen.